Verpflegungsmehraufwand:
Zu den Reisekosten zählen neben den Übernachtungs- und Fahrtkosten auch die Verpflegungskosten. Im Allgemeinen erstattet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Verpflegungskosten, die ihnen auf geschäftlichen Reisen entstanden sind. Achtung: Steuerfrei ist nur die Erstattung der Verpflegungskosten in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalen für das Inland und für das Ausland. Diese Tagespauschalen ändern sich in regelmäßigen Abständen. Sie sollten sich daher immer über aktuelle Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand im Inland und im Ausland informieren.
Zum Bearbeiten hier klicken .