Die Pendlerpauschale sorgt immer wieder für Diskussionen auf politischer Ebene und unter den Verbrauchern. Viele sind der Meinung man müsse die Benzinpreisentwicklung als Anlass nehmen die Pendlerpauschale, die seit 20 Jahren stagniert zu erhöhen.
Die Berechnung der Pendlerpauschale ist für den Laien oft ein schwieriges Unterfangen. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, man nimmt die Kilometeranzahl der einfachen Strecke des Arbeitsweges und multipliziert ihn mit den Arbeitstagen und dem Pauschbetrag von 0,3 Euro. Viele nutzen aber auch einfach die Rechner, die im Internet zur Verfügung stehen. Damit lässt sich die Pendlerpauschale bequem berechnen. Ähnlich, wie man mit den ebenfalls zahlreich zur Verfügung stehenden Reisekosten Rechnern den Verpflegungsmehraufwand berechnen kann, ist das auch bei der Pendlerpauschale möglich.
Beachten Sie, dass die Kilometerpauschale und die Pendlerpauschale zwei getrennte Dinge sind. Die Kilometerpauschale ist abhängig vom gewählten Verkehrsmittel verschieden und wird bei Geschäftsreisen angesetzt, die nicht regelmäßig stattfinden. Die Pendlerpauschale hingegen kann für den täglichen Weg zur Arbeit angesetzt werden. Die Pendlerpauschale ist zudem unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel immer 0,3 Euro pro Entfernungskilometer. Auch wenn Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, können Sie die Pendlerpauschale geltend machen.
Die Berechnung der Pendlerpauschale ist für den Laien oft ein schwieriges Unterfangen. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, man nimmt die Kilometeranzahl der einfachen Strecke des Arbeitsweges und multipliziert ihn mit den Arbeitstagen und dem Pauschbetrag von 0,3 Euro. Viele nutzen aber auch einfach die Rechner, die im Internet zur Verfügung stehen. Damit lässt sich die Pendlerpauschale bequem berechnen. Ähnlich, wie man mit den ebenfalls zahlreich zur Verfügung stehenden Reisekosten Rechnern den Verpflegungsmehraufwand berechnen kann, ist das auch bei der Pendlerpauschale möglich.
Beachten Sie, dass die Kilometerpauschale und die Pendlerpauschale zwei getrennte Dinge sind. Die Kilometerpauschale ist abhängig vom gewählten Verkehrsmittel verschieden und wird bei Geschäftsreisen angesetzt, die nicht regelmäßig stattfinden. Die Pendlerpauschale hingegen kann für den täglichen Weg zur Arbeit angesetzt werden. Die Pendlerpauschale ist zudem unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel immer 0,3 Euro pro Entfernungskilometer. Auch wenn Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, können Sie die Pendlerpauschale geltend machen.